Der Entlastungsgedanke ...
Auch bei der
Zwangsversteigerung steht für uns im Vordergrund Ihnen schnell zum
gewünschten Erfolg zu verhelfen und zeitnah Ihre Interessen zu vertreten - und
dies bei maximaler Entlastung. Kostenfragen: Der Regelsatz für den Auktionator
ist eine Provision von 20% des Erlöses. Diese Provision ist verhandelbar,
hinzu kommt die jeweilige Mehrwertsteuer. Die Kosten der Anzeige übernimmt der
Auftraggeber, also Sie. Dies ist ebenso verhandelbar.
Alles wie gehabt ...
Bedingungen, Kosten und
Abwicklung entsprechen genau der Nachlassversteigerung, nur ohne Vorlage eines Erbscheins.
Rechtliches ...
Es besteht eine rechtliche
Gleichstellung zwischen einem Gerichtsvollzieher und uns. Wir dürfen offiziell
Ihre Interessen vertreten, wenn Sie einen gültigen Titel, eine gerichtliche
Verfügungsberechtigung vorlegen können und nur dann. Problematische
Versteigerungen im direkten Auftrag anderer Gerichtsvollzieher gehören auch zu
unseren Leistungen.
Räumliches...
Im Grossraum Stuttgart sowie
Ludwigsburg, Remseck und Kornwestheim - nach Absprache natürlich auch
bundesweit!