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Die Zwangsversteigerung...

Der Entlastungsgedanke ...
Auch bei der Zwangsversteigerung steht für uns im Vordergrund Ihnen schnell zum gewünschten Erfolg zu verhelfen und zeitnah Ihre Interessen zu vertreten - und dies bei maximaler Entlastung. Kostenfragen: Der Regelsatz für den Auktionator ist eine Provision von 20% des Erlöses. Diese Provision ist verhandelbar, hinzu kommt die jeweilige Mehrwertsteuer. Die Kosten der Anzeige übernimmt der Auftraggeber, also Sie. Dies ist ebenso verhandelbar.

Alles wie gehabt ...
Bedingungen, Kosten und Abwicklung entsprechen genau der Nachlassversteigerung, nur ohne Vorlage eines Erbscheins.

Rechtliches ...
Es besteht eine rechtliche Gleichstellung zwischen einem Gerichtsvollzieher und uns. Wir dürfen offiziell Ihre Interessen vertreten, wenn Sie einen gültigen Titel, eine gerichtliche Verfügungsberechtigung vorlegen können und nur dann. Problematische Versteigerungen im direkten Auftrag anderer Gerichtsvollzieher gehören auch zu unseren Leistungen.

Räumliches...
Im Grossraum Stuttgart sowie Ludwigsburg, Remseck und Kornwestheim - nach Absprache natürlich auch bundesweit!