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Versteigerungs-Bedingungen

1. Das Auktionshaus Olaf Heck handelt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers. Das Auktionshaus Olaf Heck handelt auch dann im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers, wenn der Name des Einlieferers dem Erwerber gegenüber nicht genannt wird (die Nichtnennung des Einlieferers ist im Kunst- und Antiquitätenhandel durchaus üblich). Eine eventuelle Haftung nach §179 BGB (Haftung für Nichtnachweis der Vertretungsmacht) wird seitens des Auktionshauses Olaf Heck ausgeschlossen.

2. Reklamationen bzgl. der ersteigerten und gekauften Gegenstände können nur gegen die jeweiligen Einlieferer gerichtet werden, da das Auktionshaus Heck nur als Vertreter der Einlieferer auftritt.
Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Gegenstände geltend zu machen.
Das Auktionshaus Heck ist im Fall einer Reklamation lediglich verpflichtet, diese an den Einlieferer weiterzuleiten und den Namen des Einlieferers bekanntzugeben.

3. Katalogangaben und mündliche Erklärungen des Auktionators beinhalten keine eigenen Garantien des Auktionshauses.
Derartige Angaben stellen lediglich einen Informationshinweis dar und sind in der Regel ungeprüft vom Einlieferer übernommen. Eine Haftung für derartige Angaben wird deshalb seitens des Auktionshauses Olaf Heck nicht übernommen. Kaufinteressenten haben während der Besichtigungszeit Gelegenheit, die Objekte und Angaben selber oder durch selbst zu stellende Experten zu überprüfen.

4. Die Versteigerung wird nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge vorgenommen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder sonst außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt.

5. Es werden nur Gebote in Euro berücksichtigt. Gesteigert wird um mindestens 10 %.

6. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Versteigerer kann als Vertreter der Auftraggeber den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar auf den Ersteigerer über.

 7. Der Käufer hat auf den Zuschlag pauschal ein Aufgeld in Höhe von 18% zu entrichten. Darin ist auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten.

8. Der Kaufpreis ist am jeweiligen Versteigerungstag bar an das Auktionshaus zu zahlen. Bei schriftlichen Geboten muß innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.

9. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals ausgeboten.

10. Bei Abnahmeverweigerung oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Der Käufer geht ferner seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

11. Der Versteigerer ist ermächtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen in fremden Namen (im Namen des jeweiligen Einlieferers) einzuziehen.

12. In Kaufaufträgen festgelegten Limitpreisen ist das Aufgeld nicht enthalten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Ludwigsburg.

14. Durch ein mündliches oder schriftliches Gebot werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt.

15. Diese Bedingungen gelten für die Versteigerung und den Nachverkauf.