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Die Nachlassversteigerung...

Alles aus einer Hand ...
Sie sollen bei der Nachlassversteigerung so weit als möglich entlastet werden von der Abwicklung. Zu diesem Zwecke vereinbaren wir eine zeitnahe, gemeinsame Sichtung der zu versteigernden Gegenstände bei ihnen vorort, besprechen Art und Umfang der Ankündigung in den Printmedien und auf dieser Homepage und organisieren die Versteigerung in den betreffenden Räumlichkeiten.
Falls erwünscht, übernehmen wir auch die komplette Räumung der ganzen Wohnung, des ganzen Hauses und sorgen für die besenreine Übergabe nach der Ablauf der Versteigerung.

Wir versuchen Sie hier möglichst zu entlasten und verstehen uns klar als Ihre punktgenaue Interessensvertretung.

Kostenfragen ...
Mitbieter müssen bei erfolgreicher Ersteigerung grundsätzlich sofort zahlen und wir rechnen direkt nach der Auktion mit Ihnen als unserem Auftraggeber ab. Sie behalten so jederzeit den kompletten Überblick. Der Regelsatz für den Auktionator ist eine Provision von 20% des Erlöses. Diese Provision ist aber verhandelbar. Dazu die jeweilige Mehrwertsteuer. Die Kosten der Anzeige übernimmt der Auftraggeber, also Sie.

Rechtliches ...
Rechtliche Handlungsgrundlage ist hier die Vorlage eines Erbscheines.

Räumliches...
Im Grossraum Stuttgart sowie Ludwigsburg, Remseck und Kornwestheim - nach Absprache natürlich auch bundesweit!